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Du sind private:r Vermieter:in oder Hausverwalter:in und hast eine Immobilie zu vermieten oder es ist ein:e Nachmieter:in gesucht? Inseriere bei wohnungsboerse.net deine Mietwohnung komplett kostenfrei und finde so schnell & effizient eine:n neuen Mieter:in oder Nachmieter:in!

Du bist Immobilienmakler:in? Inseriere deine Wohnungsanzeigen unkompliziert und ebenso kostenlos direkt online.

Online Vermietung schnell, einfach und kostenlos: egal ob Zimmer, Wohnung oder Haus vermieten, kostenlos für private Anbieter:innen und gewerbliche Anbieter:innen.*

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Häufig gestellte Fragen

Die richtige Mietpartei finden

Du wünscht dir eine:n Mieter:in, der:die deine Wohnung langfristig anmietet, sorgsam mit deinem Eigentum umgeht und mit den Nachbar:innen zurechtkommt?

Dann stelle dem:r künftigen Mieter:in - bevor du deine Wohnung vermietest - wichtige Fragen:

  • Wer soll alles einziehen?
  • Ziehen Kinder ein, wie alt sind die Kinder?
  • Hast du Haustiere?
  • Warum möchtest du umziehen?
  • Wie heißt dein:e jetzige:r Vermieter:in?

Empfehlenswert ist Einholung einer Mieterselbstauskunft und ggf. die Einholung einer Mieterbonitätsprüfung.

Mietspiegel

Informiere dich hier über die ortsüblichen Mietpreise in deiner Region.

Unsere Wohnungsbörse Mietspiegel basieren auf einer Auswertung der in unserem Immobilienportal inserierten Mietwohnungen.

Sie sind eine gute Orientierungshilfe, wenn du eine Wohnung anbieten möchtest.

Der Mietvertrag

§ 535 Bürgerliches Gesetzbuch regelt die Gebrauchsüberlassung einer fremden Sache gegen Zahlung eines Mietzinses. Einige Grundsätze müssen unbedingt beachtet werden:

  • Beide Mietvertragsparteien müssen namentlich benannt sein.
  • Der:die Mieter:in muss genau definiert werden. Bei mehreren Mieter:innen müssen alle mitunterschreiben!
  • Das anzumietende Objekt muss genau bezeichnet werden (Räume, Garten, Garage, Keller etc.).
  • Angaben über die Miethöhe
  • Beginn und ggf. Ende (bei Zeitmietverträgen) der Mietzeit.

Empfehlenswert ist die Nutzung von Mustermietverträgen, um Formfehler zu vermeiden. Vor der Wohnungsübergabe sollten beiden Mietparteien gemeinsam ein Wohnungsübergabeprotokoll ausfüllen.

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