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Wohnung inserieren


Provisionsfreie Vermietung: Wohnungsanzeigen kostenlos inserieren: Bei uns ist das vermieten für Vermieter kostenlos!

Sie sind Vermieter - Hausverwalter - oder es ist ein Nachmieter gesucht? Inserieren Sie Ihr Mietangebot komplett kostenfrei in unserer Wohnungsbörse für provisionsfreie Vermietungen und finden Sie so Ihren neuen Mieter oder Nachmieter!

Die Vorteile auf einen Blick:
  schnelles und unkompliziertes Einstellen Ihres Mietobjektes in unserem Internetportal
Ihre Wohnungsanzeige geht direkt an alle potentielle Interessenten
Sie können Ihr Wohnungsinserat sofort nach der Vermietung löschen und erhalten keine weiteren Anrufe
Das Inserieren ist für Sie völlig kostenfrei



Wohnung zu vermieten? Die schnelle Vermietung Ihres Mietobjektes ist in Ihrem Interesse und somit unser Ziel. Unsere langjährige Erfahrung und unser hoher Bekanntheitsgrad hilft dieses Ziel zu erreichen.

Dieses Angebot ist ausschließlich für Firmen und Privatvermieter bestimmt, die provisionsfreie Mietwohnungen oder -häuser anbieten.

Alle Angebote werden von uns kontrolliert. Wir behalten uns vor, etwaige Angebote, die diesem Grundsatz nicht entsprechen, zu löschen und den Anbieter zu sperren.

Für den Inhalt und die Rechtmäßigkeit Ihrer Darstellung bleiben Sie selbst verantwortlich. Wir weisen insbesondere darauf hin, daß Kartenausschnitte urheberrechtsfähig sein können und dann ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht veröffentlicht werden dürfen.

Auf den folgenden Seiten können Sie nun ein oder mehrere Mietobjekt(e) kostenlos inserieren!

Bitte beachten Sie, daß aktuell leider nur Vermietungen in München, Hamburg, Bonn, Köln, Berlin, Dresden, Frankfurt am Main und den umliegenden Landkreisen inseriert werden können. In ca. 3-6 Monaten, wenn unser Webseitenrelauch abgeschlossen ist, wird das Inserieren in ganz Deutschland möglich sein. Solange können Mietwohnungen, welche sich NICHT in den genannten Städten befinden, in unserem Forum kostenfrei annociert werden.

 

 

 

 

 

 

Tipps zur Vermietung bei der Mietersuche:

Wenn es um das Thema Vermietung Wohnungen geht und ein Mieter gesucht wird und ein Wohnungsinserat aufgegeben wurde, kommen wir heutzutage leider oft am Thema Mietnomaden nicht vorbei. Diese ziehen von Mietwohnung zu Mietwohnung in der Absicht, niemals Miete für die angemietete Bleibe zu zahlen. Darauf sollte ein Vermieter achten, wenn er seine Wohnung vermieten möchte..

Auch wenn Immobilienvermieter ein Haus vermieten oder wenn es auch nur um das Zimmer vermieten geht, muss man bei der Zimmervermietung im Hinblick auf den Nachmieter genauestens acht darauf geben, wer in die Wohnung zieht. Denn heutzutage sind Vermietungen gar nicht so einfach. Nachmieter suchen stellt sich immer wieder als schwierig dar und Mietnomaden sorgen dafür, dass Vermieter immer misstrauischer werden, wenn sich potentielle Mieter auf Inserate melden. Obacht also, wenn Sie eine Wohnung vermieten, ein Haus vermieten oder ein Zimmer vermieten.

Meist schon Monate vergangen, bis der Wohnungseigentümer endlich die fristlose Kündigung ausgesprochen hat. Weitere Monate und in extremen Fällen sogar Jahre können bis zur Zwangsräumung ins Land ziehen. Es gibt leider keinen hundertprozentigen Schutz gegen säumige Mieter. Das Risiko von Mietausfall kann allerdings minimiert werden. Möglichst umfassende Informationen über den potentiellen Mieter sollte der Vermieter schon vor Unterzeichnung des Mietvertrages einholen. Einen Überblick verschaffen, ob der Interessent in der Lage sein wird, die Zahlung der Miete stemmen zu können und ob dieser seinen Vorstellungen entspricht, kann sich der Vermieter mit einer Selbstauskunft des Mieters.

Vor der Vermietung: Dass der Mieter um Vorlage einer Verdienstbescheinigung und einer aktuellen Schufa-Auskunft gebeten wird, ist zu empfehlen, damit die gewonnenen Erkenntnisse aus der Selbstauskunft untermauert werden können. Über den Mietinteressenten kann man sich darüberhinaus neuerdings auch bei privaten Auskunftsdateien Informationen beschaffen. Anhand der bisherigen Erfahrungen kann man allerdings noch keine Beurteilung darüber fällen, wie verlässlich diese kostenpflichtigen Informationen sind. Ob der Mietinteressent bis dato immer zuverlässig seine Miete gezahlt hat, dahingehend kann man – wenn möglich – beim aktuellen Vermieter Auskünfte einholen.

Die Hinterlegung einer Kaution sollte im Rahmen des Mietvertrages in Höhe der zwei- bis dreifachen Monatsmiete (ohne Betriebskostenvorauszahlungen) vereinbart werden. Dass er die Kaution in zwei bzw. drei gleichen Raten zahlt, ist das Recht des Mieters. Zu Beginn des Mietverhältnisses ist die erste Teilzahlung der Kaution fällig. Von der Zahlung einer Kautionsrate beziehungsweise der ersten Miete sollte man die Schlüssel- und Wohnungsübergabe abhängig machen.

Minimieren kann man den Schaden durch säumige Mieter auch durch den Abschluss geeigneter Versicherungen. Dabei kommen auf den Vermieter über eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung zwar Extrakosten zu, die übernimmt jedoch bei einer Zwangsräumung oder einer Zahlungsklage die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten. Über Mietausfallversicherungen kann man den Mietausfallschaden absichern. Dabei müssen allerdings die verschiedenen Ausschlussklauseln und Einschränkungen der jeweiligen Versicherungen im Auge behalten werden.

Der Vermieter kann laut Gesetz kündigen, wenn ein Mieter zwei aufeinander folgende Monate die Miete nicht oder nur teilweise bezahlt. Höher als eine Monatsmiete muss der Gesamtrückstand sein. Ein sofortiger Kündigungsgrund besteht auch dann, wenn sich im Laufe der Zeit Mietrückstände ansammeln, die zwei Monatsmieten erreichen oder überschreiten. Umgehend sollte der Wohnungsvermieter Räumungsklage einlegen, wenn der Mieter nach Erhalt der fristlosen Kündigung nicht freiwillig auszieht.

Um seine Mietwohnung schnellstmöglich zur Vermietung zu führen, kann man heutzutage auch kostenlos inserieren. Dies geht bereits in einigen Immobilienportaken, wie z.B. bei uns, der wohnungsboerse.net.

Wenn ein neuer Mieter gefunden wurde, kommt es oft vor, dass die Miete im Vergleich zum alten Mietvertrag angeglichen bzw. erhöht wird. Eine Grundlage für eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB) im freifinanzierten Wohnungsbau ist der Mietspiegel.

In Kooperation mit einschlägigen Interessengruppen, wie beispielsweise Immobilienmakler, Vermieter- und Mieterverbände usw., wird dieser von Städten, manchmal auch von größeren Gemeinden, erstellt. Dieser Mietspiegel bezieht sich dann geographisch auf die jeweilige Stadt oder Gemeinde.Wenn der Mietspiegel nach wissenschaftlichen Grundsätzen alle zwei Jahre überarbeitet und von den Interessenvertretern der Mieter und Vermieter sowie der Gemeinde anerkannt wird, handelt es sich nach § 558d BGB um einen qualifizierten Mietspiegel.Wir haben hier als Maßstab einmal die Vergleichsmieten je Quadratmeter von einigen deutschen Großstädten aufgeführt.

 

Baujahr der Wohnungen

1905 1925 1955 1975 2005
Berlin 4,88 €  4,63 € 4,76 € 6,06 € 6,47 €
München 9,88 € 9,88 € 9,15 € 8,98 € 9,69 €
Bonn 6,52 € 6,52 € 6,12 € 6,37 € 6,58 €
Dresden 5,29 € 5,20 € 4,99 € 4,99 € 5,76 €
Düsseldorf 6,55 € 6,55 € 6,60 € 6,85 € 8,20 €
Frankfurt am Main 6,55 € 6,48 € 6,22 € 6,93 € 7,25 €
Hamburg 7,16 € 5,93 € 5,54 € 6,36 € 7,65 €
Köln 6,35 € 6,35 € 6,35 € 7,45 € 8,85 €
Stuttgart 6,50 € 6,50 € 6,50 € 7,05 € 8,05 €

 
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