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Nebenkostenabrechnung prüfen

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Grundsteuer Heizung Müllabfuhr Wasser Kabelanschluss Versicherung

Bei der Nebenkostenabrechnung sollten Mieter:innen alle Posten auf der Rechnung genau kontrollieren, oft sind unzulässige Kosten in den Mietnebenkosten enthalten.

Außerdem müssen Vermieter:innen formale Richtlinien einhalten: Die Nebenkostenabrechnung muss Mieter:innen spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums ausgehändigt worden sein. Bezieht sich die Abrechnung zum Beispiel auf das gesamte Kalenderjahr 2022, haben Vermieter:innen bis zum 31. Dezember 2023 die Möglichkeit, die Nebenkostenabrechnung zu stellen. Später eingehende Abrechnungen müssen Mieter:innen nicht mehr zahlen, so das aktuelle Mietrecht.

Nebenkosten, die monatlich in Form einer Vorauszahlung an Vermieter:innen gezahlt werden, müssen bereits im Mietvertrag klar aufgeführt werden. Sollten Positionen auf der Mietkostenabrechnung aufgelistet sein, die nicht im Mietvertrag vereinbart worden sind, müssen diese in der Regel nicht bezahlt werden.

Welche Mietnebenkosten sind üblicherweise in der Nebenkostenabrechnung enthalten:
  • Grundsteuer
  • Kosten für Heizung
  • Kosten für Wasser und Abwasser
  • Kosten für Müllabfuhr
  • Kosten für die Hausreinigung
andere umlagefähige Posten, wenn diese in der Beriebskostenanlage aufgeführt sind, wie z.B.
  • Kosten für einen Personen- oder Lastenaufzug
  • Kosten für Straßenreinigung
  • Kosten der Gartenpflege
  • Kosten der Beleuchtung
  • Kosten der Schornsteinreinigung
  • Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung
  • Kosten für den Hauswart
  • Kosten für den Betrieb einer Gemeinschaftsantennenanlage
Hinweis: Auf den Kosten und Verteilerschlüssel achten

Wenn du deine Nebenkostenabrechnung prüfst, solltest du nicht nur die korrekten Summen bei den einzelnen Positionen kontrollieren, sondern auch auf den Verteilerschlüssel achten. Bei den Heizkosten sind z. B. 50 -70 Prozent auf den tatsächlichen Verbrauch umzulegen, der Rest richtet sich nach der Wohnfläche.