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Wohnung mieten nach Bundesland
Wie finde ich die passende Mietwohnung?
Über 50% der Deutschen wohnen zur Miete (laut des statistischen Bundesamtes). Im Schnitt wechselt jeder Deutsche 4-5 Mal im Leben sein Zuhause. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Familienzuwachs, berufliche Veränderungen, Liebe oder einfach der Wunsch nach Veränderung.Die Wohnungssuche im Internet gestaltet sich recht einfach. Anbieter und Suchende kommen auf Immobilienportalen wie wohnungsboerse.net zusammen. In eine Suchmaske können Sie Ort, Wohnungsgröße und die maximale Höhe der Miete eingeben, zudem wichtige Ausstattungsmerkmale wie Balkon oder Garten, Einbauküche, Keller etc. definieren. Je detaillierter Sie die Suche gestalten, desto passgenauere Wohnungsangebote werden Ihnen präsentiert.
Alle Wohnungen, die zu Ihren Suchkriterien passen, werden angezeigt. Per E-Mail oder Telefon können Sie dann mit dem Vermieter sehr einfach Kontakt aufnehmen.
Sie können auf wohnungsboerse.net einen Suchauftrag erstellen und werden so regelmäßig über neu eintreffende Mietobjekte, die Ihren hinterlegten Suchkriterien entsprechen, per E-Mail informiert. Die angelegten Suchaufträge können jederzeit geändert oder gelöscht werden.
Hier können Sie Wohnungsanzeigen, die für Sie besonders interessant sind, speichern und schnell wiederfinden
Der Wohnungssuchende selbst kann ein Mietgesuch erstellen. So erreichen Sie Vermieter, die selbst gezielt nach einem neuen Mieter suchen wollen. Die Eckdaten zur gesuchten Wohnung, sowie Informationen über die eigene Person bzw. die Personen, die einziehen möchten, dürfen hier nicht fehlen.
Mietwohnungen werden oft von Hausverwaltungen und Immobilienmaklern betreut, oft auch provisionsfrei für den Mieter. In der Regel gilt aber: wer den Makler bestellt, muss diesen auch bezahlen. Der Vorteil durch die Beauftragung eines Maklers besteht darin, dass sich dieser um alles kümmert: vom Besichtigungstermin bis zum Abschluss des Mietvertrages. Nutzen Sie unsere Maklersuche, um den richtigen Makler für Ihre Region zu finden.
Die Wohnungstypen
Wohnungen unterscheiden sich anhand ihrer Bauform und Ausstattung- Maisonette: Wohnung, welche sich über mehrere Etagen erstreckt, wobei meistens das Dachgeschoss dabei umfasst ist.
- Penthouse: Luxuriöse Immobilie im obersten Stock, meist mit großzügiger Dachterrasse und Lift direkt in das Penthouse.
- Gartenwohnung / Terrassenwohnung: Eine Immobilie, welche über einen eigenen Garten und/oder Terrasse verfügt. Diese befinden sich in der Regel im Erdgeschoss und gehören dann zu den Erdgeschosswohnungen oder aber im Dachgeschoss und sind dann den Dachgeschosswohnungen zugehörig.
- Apartment: Dieser Begriff hat mehrere Bedeutungen: eine kleine 1 Zimmerwohnung (oft Einliegerwohnung) mit Kochnische oder kleiner Küche wird als Apartment bezeichnet, aber auch eine normale Wohnimmobilie mit gehobener Ausstattung.
- Loft: Immobilien mit meist nur ein oder zwei Räumen mit sehr großzügiger Wohnfläche. Die Lofts entstanden aus umgebauten Lager- und Industriehallen und sind besonders bei Künstlern beliebt und weniger geeignet für Familien mit Kindern
-
Einliegerwohnung:
Die Einliegerwohnung ist eine zusätzliche Wohnung in einem Eigenheim und verfügt meist über einen separaten Eingang.
Häufig befinden sich Einliegerwohnungen im Dachgeschoss oder Souterrain.
- Studentenwohnung: Mietwohnung, die an Studenten vermietet wird und in der Regel einen niedrigen Wohnstandart hat
- Souterrainwohnung: Sie befindet sich im Unter- oder Kellergeschoss, mit Fenstern und oftmals eine Terrasse im Lichthof.
- Etagenwohnung: Alle Wohnungseinheiten ab dem 1.OG eines Miethauses auf einer Ebene.
- Altbauwohnung: Als Altbau bezeichnet man Wohngebäude, die vor 1945 gebaut wurden.
- Neubauwohnung: Neubauten sind nach 1945 errichtete Gebäude.
Der optimale Zeitpunkt für den Umzug
Der optimale Zeitpunkt für den Umzug
Wer eine neue Wohnung mieten möchte, stellt sich oft die Frage, wann der richtige Zeitpunkt ist, die alte Mietwohnung zu kündigen. Zunächst sollte man in seinem Mietvertrag nachlesen. In der Regel kann eine Mietwohnung mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Riskant ist es, erst zu kündigen und dann mit der Wohnungssuche zu beginnen. Das kann gutgehen, aber leider auch schiefgehen. Sicherer ist es zunächst die neue Wohnung zu mieten. Perfekt, wenn der Einzugstermin auf einen späteren Zeitpunkt bestimmt werden kann. Wenn der Vermieter zustimmt, kann man sonst auch versuchen einen Nachmieter für die alte Wohnung zu finden, sobald man die neue Wohnung gefunden hat. Einen Muster Mietvertrag kostenlos zum Download für Ihre neue Immobilie zur Miete finden Sie hier.Die Wohnungsbesichtigung
Die meisten privaten Vermieter, Wohnungsgesellschaften und Immobilienmakler möchten vor dem Abschluss eines Mietvertrages eine sog. Mieterselbstauskunft haben. Am besten bringen Sie diese bereits zum Besichtigungstermin mit. Das macht einen guten Eindruck und schafft Vertrauen und in der Regel muss man diese Selbstauskunft ohnehin abgeben, um eine Chance zu haben, die Mietwohnung zu bekommen. Viele Vermieter werden zudem eine Mieterbonitätsprüfung einholen wollen.
Wenn der Vermieter Sie nach dem derzeitigen Arbeitgeber und Einkommen fragt, so müssen Sie diese Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Auch die Auskunft darüber, wie viele Personen in die Mietwohnung einziehen wollen, sollten stimmen, ansonsten kann der Vermieter den Mietvertrag später anfechten. Private oder intime Fragen müssen natürlich nicht beantwortet werden.

der Wohnungsbesichtigung
- Kommen Sie pünktlich zum Besichtigungstermin!
- Erscheinen Sie ordentlich gekleidet und treten Sie freundlich und offen auf!
- Lassen Sie Ihr(e) Haustier(e) daheim - Sie können aber später erfragen, ob diese erlaubt sind.
- Nehmen Sie eine ausgefüllte Mieterselbstauskunft und ggf. eine SCHUFA-Bonitätsauskunft mit.
Die Mietkosten
Die Kosten für die Mietwohnung setzen sich zusammen aus der Kaltmiete und den Nebenkosten. Die Kaltmiete beruht dabei auf der Berechnung Preis pro Quadratmeter.
Bei den Nebenkosten muss unterschieden werden, ob die Heizkosten bereits in den Nebenkosten enthalten sind oder aber separat berechnet werden. Zusätzlich muss meistens der Strom separat über die Energieversorger abgerechnet werden. In Einzelfällen kann aber dieser bereits in den Nebenkosten inkludiert sein, dann handelt es sich um sog. „warme“ Nebenkosten.
Mit dem jeweiligen Mietspiegel der Stadt bekommen Sie einen guten ersten Anhaltspunkt, ob die verlangte Höhe der Miete gerechtfertigt ist. Preisverhandlungen sind aber unüblich und nicht gerne gesehen.
Jahr | 30m² Mietwohnung | 60m² Mietwohnung | 100m² Mietwohnung |
---|---|---|---|
2022 | 13,65 € | 9,64 € | 10,47 € |
2021 | 12,67 € | 8,36 € | 9,44 € |
2020 | 11,34 € | 7,87 € | 9,12 € |
2019 | 11,29 € | 7,80 € | 9,08 € |
2018 | 11,01 € | 7,55 € | 8,82 € |
2017 | 9,77 € | 7,38 € | 7,47 € |
2016 | 12,57 € | 7,60 € | 8,47 € |
2015 | 9,31 € | 6,51 € | 7,50 € |
2014 | 8,63 € | 6,10 € | 6,94 € |
2013 | 8,38 € | 5,91 € | 6,69 € |
2012 | 7,90 € | 5,72 € | 6,31 € |
2011 | 7,69 € | 5,56 € | 6,11 € |
So teuer ist Wohnen
Der Mietvertrag
- Beide Mietvertragsparteien müssen namentlich benannt sein
- Der Mieter muss genau definiert werden. Bei mehreren Mietern müssen alle mitunterschreiben!
- Das anzumietende Objekt muss genau bezeichnet werden (Räume, Garten, Garage, Keller etc.).
- Angaben über die Miethöhe
- Beginn und ggf. Ende (bei Zeitmietverträgen) der Mietzeit.
Früher enthielten Mietverträge häufig Endrenovierungsklauseln. Viele davon sind mittlerweile ungültig. Kleinere Renovierungsarbeiten müssen in der Regel aber vom Mieter durchgeführt werden.
Ist eine solche Klausel im Mietvertrag zu finden, ist der Mieter zu kleineren Reparaturen, wie z.B. die Instandsetzung tropfender Wasserhähne, verpflichtet. Kleinreparaturen müssen bis zu einer Höhe von 100 Euro pro Reparatur vom Mieter durchgeführt werden. Insgesamt dürfen die Kosten aber acht Prozent der Jahresmiete nicht überschreiten.
Der Vermieter darf eine Tierhaltung untersagen. Kleintiere, wie Vögel, Aquarienfische oder Hamster dürfen aber trotzdem miteinziehen.
Ist ein entsprechender Zähler installiert, werden Heizung und Warmwasser normalerweise nach Verbrauch abgerechnet. Andernfalls wird über die Wohnungsgröße abgerechnet. Die sonstigen Nebenkosten, wie Kosten für Müllentsorgung, Grundsteuer und Hausbetreuung werden grundsätzlich nach Quadratmetern abgerechnet. Bei der Nebenkostenabrechnung sollten Sie als Mieter alle Posten auf der Rechnung genau kontrollieren, oft sind unzulässige Kosten in den Mietnebenkosten enthalten.
Bei unbefristeten Mietverträgen besteht im Normalfall eine dreimonatige Kündigungsfrist. Nach der Kündigung kann der Mieter ohne Angabe von Gründen zum Ende des übernächsten Monats ausziehen. Bei befristeten Mietverträgen wird das Ende des Mietverhältnisses bereits konkret im Mietvertrag festgelegt.
FAQ - Häufige Fragen
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