Wohnung in Wilfersdorf
Wilfersdorf III - LZ: 2710 - Top 217
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- Gesamtmiete
- 899,80 €
- Zimmer
- 3
- Fläche
- 72.48 m²
6 Aufrufe
Objekt-ID: 34611550
Objekttyp: | Wohnung |
Zimmer: | 3 |
Größe: | 72.48 m² |
Frei ab: | keine Angabe |
Immobilie
Objektbeschreibung
Die Wohnhausanlage besteht aus 2 Stiegen mit insgesamt 29 Wohnungen in der Größe von ca. 50 m² bis 88 m² in Miete mit Kaufoption.
Folgende Punkte sind hervorzuheben:
Bei den Wohnungen ist jeweils ein zugeteilter PKW Stellplatz in der Tiefgarage und ein Kellerabteil zugeordnet
Zusätzlich werden 26 ungedeckte nicht zugeordnete PKW-Abstellplätze entlang der Brünnerstraße und bei der Einfahrt von Stiege 2 errichtet
Nebenräume für Fahrräder, Kinderwägen und Müllraum vorhanden
Erdgeschoßwohnungen mit Terrasse und teilweise Eigengarten
Obergeschoßwohnungen mit Balkon
In Stiege 2 gibt es einen Gemeinschaftsraum „Working Space“, welcher von den Mietern der Stiege 1 und 2 für Homeoffice, Geburtstagsfeiern oder gemütliches Beisammensein genutzt werden kann. (Die Einteilung ist von den Mietern selbständig zu organisieren)
Aufzug
Pellets Zentralheizung mittels Fußbodenheizung
PV Anlage mit Nutzung für Warmwasserversorgung
Kontrollierte Wohnraumlüftung
Glasfaseranschluss
Außenrolläden
Parkettböden Eiche und hochwertige großformatige Fliesen
Die Wohnhausanlage am 20. August 2024 fertiggestellt und übergeben.
Eine individuelle Gestaltung des Finanzierungsbeitrages ist möglich. Bitte um Kontaktaufnahme. Gerne berechnen wir Ihnen auch, ob ein Wohnzuschuss möglich wäre.
Da es sich um eine durch das Land NÖ geförderte Wohnhausanlage handelt, kann auch nach Möglichkeit ein Wohnzuschuss beantragt werden. Die Höhe des Wohnzuschusses ist abhängig vom Einkommen bzw. von der Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen. Wenn Sie sich den Wohnzuschuss berechnen lassen möchten, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme mit uns.
Weiters gibt es folgende Förderungsrichtlinien vom Land NÖ, welche bei einer geförderten Mietwohnung Voraussetzung sind:
Hauptwohnsitz in der Wohnung
Österreichischer Staatsbürger oder EWR-Staatsbürger
Einkommensgrenze: 1 Person – € 50.000,- NETTO Jahreseinkommen
Einkommensgrenze: 2 Personen – € 70.000,- NETTO Jahreseinkommen
Für jede weitere Person zusätzlich € 10.000,- NETTO Jahreseinkommen
Folgende Punkte sind hervorzuheben:
Bei den Wohnungen ist jeweils ein zugeteilter PKW Stellplatz in der Tiefgarage und ein Kellerabteil zugeordnet
Zusätzlich werden 26 ungedeckte nicht zugeordnete PKW-Abstellplätze entlang der Brünnerstraße und bei der Einfahrt von Stiege 2 errichtet
Nebenräume für Fahrräder, Kinderwägen und Müllraum vorhanden
Erdgeschoßwohnungen mit Terrasse und teilweise Eigengarten
Obergeschoßwohnungen mit Balkon
In Stiege 2 gibt es einen Gemeinschaftsraum „Working Space“, welcher von den Mietern der Stiege 1 und 2 für Homeoffice, Geburtstagsfeiern oder gemütliches Beisammensein genutzt werden kann. (Die Einteilung ist von den Mietern selbständig zu organisieren)
Aufzug
Pellets Zentralheizung mittels Fußbodenheizung
PV Anlage mit Nutzung für Warmwasserversorgung
Kontrollierte Wohnraumlüftung
Glasfaseranschluss
Außenrolläden
Parkettböden Eiche und hochwertige großformatige Fliesen
Die Wohnhausanlage am 20. August 2024 fertiggestellt und übergeben.
Eine individuelle Gestaltung des Finanzierungsbeitrages ist möglich. Bitte um Kontaktaufnahme. Gerne berechnen wir Ihnen auch, ob ein Wohnzuschuss möglich wäre.
Da es sich um eine durch das Land NÖ geförderte Wohnhausanlage handelt, kann auch nach Möglichkeit ein Wohnzuschuss beantragt werden. Die Höhe des Wohnzuschusses ist abhängig vom Einkommen bzw. von der Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen. Wenn Sie sich den Wohnzuschuss berechnen lassen möchten, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme mit uns.
Weiters gibt es folgende Förderungsrichtlinien vom Land NÖ, welche bei einer geförderten Mietwohnung Voraussetzung sind:
Hauptwohnsitz in der Wohnung
Österreichischer Staatsbürger oder EWR-Staatsbürger
Einkommensgrenze: 1 Person – € 50.000,- NETTO Jahreseinkommen
Einkommensgrenze: 2 Personen – € 70.000,- NETTO Jahreseinkommen
Für jede weitere Person zusätzlich € 10.000,- NETTO Jahreseinkommen
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