
Wohnung in Bad Hall
Moderne Wohnung mit Balkon Top 20 in der Wohnoase Bad Hall
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- Gesamtmiete
- 724,95 €
- Zimmer
- 2
- Fläche
- 50.72 m²
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                Objekt-ID: 38800731
| Objekttyp: | Wohnung | 
| Zimmer: | 2 | 
| Größe: | 50.72 m² | 
| Frei ab: | keine Angabe | 
Immobilie
                                    Balkon
                                
                                                            
                                    Einbauküche
                                
                                                            
                                    Aufzug
                                
                                                            
                                    Keller
                                
                                                    Objektbeschreibung
                            Top 20In Bad Hall ist beim Projekt Wohnoase Bad Hall diese schöne Wohnung mit Balkon zur Miete verfügbar. Die Wohnanlage wurde im Jahr 2017 errichtet und bietet Platz für 23 neue Mietwohnungen in ruhiger und gleichzeitig verkehrsgünstiger Lage.
Vorraum, Schlafzimmer, Bad mit Dusche und WC, Wohn-, Ess-, Küchenbereich mit Ausgang auf den Balkon sind im 1.OG auf 50,72m² Wohnfläche verteilt. Zusätzlich gibt es den Balkon mit 8,75m². Ebenfalls inklusive sind 1 Kellerabteil und 1 Außenparkplatz.Ablöse: Von den aktuellen Mietern können Küche, Garderobe, Schlafzimmerschrank, Badmöbel, AR Möbel, Markise und alle Lampen um 2.700€ abgelöst werden.Mietzins
Miete Wohnung 503,28€ (brutto)
BK Wohnung 144,09€ (brutto)
HK Wohnung 45,35€ (brutto)
Stellplatz 32,23€ (brutto)
Gesamt 724,95€ (brutto)
Kaution 2.174,85€HöhepunkteFußbodenheizungSchöne, helle Räume durch große FensterBadezimmer mit Dusche und WCModerne Fliesen und Parkettböden in Eiche8,75m² BalkonInklusive zugewiesener ParkplatzInklusive Kellerabteil Raffstore/elektrischer Sonnenschutz möglichLiftFÖRDERUNGSRICHTLINIENDa das Projekt in der Errichtung vom Land Oberösterreich gefördert wurde (Sanierungsförderung), müssen potentielle MIeter folgende Förderungskriterien erfüllen um eine Wohnung mieten zu können:1. Das Jahreseinkommen einer förderbaren Person darf laut OÖ. Einkommensgrenzen-Verordnung bei 1 Person nicht mehr als 50.000€ und bei zwei Personen nicht mehr als 85.000€ betragen. Für jede weitere Person ohne Einkommen im Haushalt erhöht sich dieser Betrag um 7.500€ ebenso für jedes Kind das nicht im Haushalt lebt, für das aber Alimentationszahlungen zu leisten sin2. Die neue Wohnung muss zur Befriedigung eines dauerhaften Wohnbedürfnisses regelmäßig verwendet werden und als Hauptwohnsitz angemeldet werden. Ehepartner müssen den selben Hauptwohnsitz haben. Ein Nebenwohnsitz ist nicht möglich.3. Die bisherige Wohnung muss nachweislich weitervermietet oder verkauft werden.4.Weiters müssen Mieter zu einem der folgenden Personenkreise zählen:Österreichischer Staatsbürger/in oderStaatsbürger/in eines EWR-Staates oderBesitz des Aufenthaltstitels „Daueraufenthalt-EU“.Sonstige Personen dürfen ein gefördertes Objekt nur anmieten oder erwerben, wenn sie gemäß § 6 Abs. 9 – 13 Oö.WFG 1993 in den letzten 5 Jahren 54 Monate lang Einkünfte oder Leistungen in Österreich bezogen haben und Deutschkenntnisse nachweisen.Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Infrastruktur / EntfernungenGesundheit
Arzt <600m
Apotheke <300m
Klinik <9.350m
Krankenhaus <7.225m
Kinder & Schulen
Schule <425m
Kindergarten <450m
Nahversorgung
Supermarkt <225m
Bäckerei <575m
Einkaufszentrum <6.025m
Sonstige
Bank <525m
Geldautomat <525m
Post <425m
Polizei <600m
Verkehr
Bus <325m
Bahnhof <3.575m
Flughafen <4.225m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
                                                    
                                            Vorraum, Schlafzimmer, Bad mit Dusche und WC, Wohn-, Ess-, Küchenbereich mit Ausgang auf den Balkon sind im 1.OG auf 50,72m² Wohnfläche verteilt. Zusätzlich gibt es den Balkon mit 8,75m². Ebenfalls inklusive sind 1 Kellerabteil und 1 Außenparkplatz.Ablöse: Von den aktuellen Mietern können Küche, Garderobe, Schlafzimmerschrank, Badmöbel, AR Möbel, Markise und alle Lampen um 2.700€ abgelöst werden.Mietzins
Miete Wohnung 503,28€ (brutto)
BK Wohnung 144,09€ (brutto)
HK Wohnung 45,35€ (brutto)
Stellplatz 32,23€ (brutto)
Gesamt 724,95€ (brutto)
Kaution 2.174,85€HöhepunkteFußbodenheizungSchöne, helle Räume durch große FensterBadezimmer mit Dusche und WCModerne Fliesen und Parkettböden in Eiche8,75m² BalkonInklusive zugewiesener ParkplatzInklusive Kellerabteil Raffstore/elektrischer Sonnenschutz möglichLiftFÖRDERUNGSRICHTLINIENDa das Projekt in der Errichtung vom Land Oberösterreich gefördert wurde (Sanierungsförderung), müssen potentielle MIeter folgende Förderungskriterien erfüllen um eine Wohnung mieten zu können:1. Das Jahreseinkommen einer förderbaren Person darf laut OÖ. Einkommensgrenzen-Verordnung bei 1 Person nicht mehr als 50.000€ und bei zwei Personen nicht mehr als 85.000€ betragen. Für jede weitere Person ohne Einkommen im Haushalt erhöht sich dieser Betrag um 7.500€ ebenso für jedes Kind das nicht im Haushalt lebt, für das aber Alimentationszahlungen zu leisten sin2. Die neue Wohnung muss zur Befriedigung eines dauerhaften Wohnbedürfnisses regelmäßig verwendet werden und als Hauptwohnsitz angemeldet werden. Ehepartner müssen den selben Hauptwohnsitz haben. Ein Nebenwohnsitz ist nicht möglich.3. Die bisherige Wohnung muss nachweislich weitervermietet oder verkauft werden.4.Weiters müssen Mieter zu einem der folgenden Personenkreise zählen:Österreichischer Staatsbürger/in oderStaatsbürger/in eines EWR-Staates oderBesitz des Aufenthaltstitels „Daueraufenthalt-EU“.Sonstige Personen dürfen ein gefördertes Objekt nur anmieten oder erwerben, wenn sie gemäß § 6 Abs. 9 – 13 Oö.WFG 1993 in den letzten 5 Jahren 54 Monate lang Einkünfte oder Leistungen in Österreich bezogen haben und Deutschkenntnisse nachweisen.Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Infrastruktur / EntfernungenGesundheit
Arzt <600m
Apotheke <300m
Klinik <9.350m
Krankenhaus <7.225m
Kinder & Schulen
Schule <425m
Kindergarten <450m
Nahversorgung
Supermarkt <225m
Bäckerei <575m
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Bank <525m
Geldautomat <525m
Post <425m
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Bahnhof <3.575m
Flughafen <4.225m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
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