
Wohnung in Bad Hall
Moderne Wohnung mit Balkon Top 13 Bad Hall
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- Gesamtmiete
- 729 €
- Zimmer
- 2
- Fläche
- 49.4 m²
1 Aufrufe
Objekt-ID: 39137074
| Objekttyp: | Wohnung |
| Zimmer: | 2 |
| Größe: | 49.40 m² |
| Frei ab: | keine Angabe |
Immobilie
Balkon
Aufzug
Keller
Objektbeschreibung
In Bad Hall ist beim Projekt Wohnoase Bad Hall eine tolle 49,40m² Wohnung mit Balkon zur Miete verfügbar. Die Wohnanlage wurde im Jahr 2017 errichtet und bietet Platz für 23 neue Mietwohnungen in ruhiger und gleichzeitig verkehrsgünstiger Lage.Top 13Vorraum, Schlafzimmer, Bad mit Dusche, WC, Wohn-, Ess-, Küchenbereich mit Ausgang auf den Balkon. 1.OG, 49,40m² Wohnfläche mit 8,75m² Balkon. Inklusive 1 Kellerabteil und 1 Außenparkplatz.Mietzins
Miete 501,20€ (brutto)
Betriebskosten 147,96€ (brutto)
Heizkosten 44,84€ (brutto)
Stellplatz 35,- €(brutto)
Gesamt 729,-€ (brutto)
Kaution 2.187,-€HöhepunkteFußbodenheizungSchöne, helle Räume durch große FensterBadezimmer mit Dusche und WCModerne Fliesen und Parkettböden in Eiche8,75m² BalkonInklusive zugewiesener ParkplatzInklusive Kellerabteil Raffstore/elektrischer Sonnenschutz möglichLiftFÖRDERUNGSRICHTLINIENDa das Projekt in der Errichtung vom Land Oberösterreich gefördert wurde (Sanierungsförderung), müssen potentielle Mieter folgende Förderungskriterien erfüllen um eine Wohnung mieten zu können:1. Das Jahreseinkommen einer förderbaren Person darf laut OÖ. Einkommensgrenzen-Verordnung bei 1 Person nicht mehr als 50.000€ und bei zwei Personen nicht mehr als 85.000€ betragen. Für jede weitere Person ohne Einkommen im Haushalt erhöht sich dieser Betrag um 7.500€ ebenso für jedes Kind das nicht im Haushalt lebt, für das aber Alimentationszahlungen zu leisten sin2. Die neue Wohnung muss zur Befriedigung eines dauerhaften Wohnbedürfnisses regelmäßig verwendet werden und als Hauptwohnsitz angemeldet werden. Ehepartner müssen den selben Hauptwohnsitz haben. Ein Nebenwohnsitz ist nicht möglich.3. Die bisherige Wohnung muss nachweislich weitervermietet oder verkauft werden.4.Weiters müssen Mieter zu einem der folgenden Personenkreise zählen:Österreichischer Staatsbürger/in oderStaatsbürger/in eines EWR-Staates oderBesitz des Aufenthaltstitels „Daueraufenthalt-EU“.Sonstige Personen dürfen ein gefördertes Objekt nur anmieten oder erwerben, wenn sie gemäß § 6 Abs. 9 – 13 Oö.WFG 1993 in den letzten 5 Jahren 54 Monate lang Einkünfte oder Leistungen in Österreich bezogen haben und Deutschkenntnisse nachweisen.Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Infrastruktur / EntfernungenGesundheit
Arzt <1.000m
Apotheke <500m
Klinik <9.500m
Krankenhaus <7.500m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <500m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <1.000m
Einkaufszentrum <6.500m
Sonstige
Bank <1.000m
Geldautomat <1.000m
Post <500m
Polizei <1.000m
Verkehr
Bus <500m
Bahnhof <4.000m
Flughafen <4.500m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Miete 501,20€ (brutto)
Betriebskosten 147,96€ (brutto)
Heizkosten 44,84€ (brutto)
Stellplatz 35,- €(brutto)
Gesamt 729,-€ (brutto)
Kaution 2.187,-€HöhepunkteFußbodenheizungSchöne, helle Räume durch große FensterBadezimmer mit Dusche und WCModerne Fliesen und Parkettböden in Eiche8,75m² BalkonInklusive zugewiesener ParkplatzInklusive Kellerabteil Raffstore/elektrischer Sonnenschutz möglichLiftFÖRDERUNGSRICHTLINIENDa das Projekt in der Errichtung vom Land Oberösterreich gefördert wurde (Sanierungsförderung), müssen potentielle Mieter folgende Förderungskriterien erfüllen um eine Wohnung mieten zu können:1. Das Jahreseinkommen einer förderbaren Person darf laut OÖ. Einkommensgrenzen-Verordnung bei 1 Person nicht mehr als 50.000€ und bei zwei Personen nicht mehr als 85.000€ betragen. Für jede weitere Person ohne Einkommen im Haushalt erhöht sich dieser Betrag um 7.500€ ebenso für jedes Kind das nicht im Haushalt lebt, für das aber Alimentationszahlungen zu leisten sin2. Die neue Wohnung muss zur Befriedigung eines dauerhaften Wohnbedürfnisses regelmäßig verwendet werden und als Hauptwohnsitz angemeldet werden. Ehepartner müssen den selben Hauptwohnsitz haben. Ein Nebenwohnsitz ist nicht möglich.3. Die bisherige Wohnung muss nachweislich weitervermietet oder verkauft werden.4.Weiters müssen Mieter zu einem der folgenden Personenkreise zählen:Österreichischer Staatsbürger/in oderStaatsbürger/in eines EWR-Staates oderBesitz des Aufenthaltstitels „Daueraufenthalt-EU“.Sonstige Personen dürfen ein gefördertes Objekt nur anmieten oder erwerben, wenn sie gemäß § 6 Abs. 9 – 13 Oö.WFG 1993 in den letzten 5 Jahren 54 Monate lang Einkünfte oder Leistungen in Österreich bezogen haben und Deutschkenntnisse nachweisen.Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Infrastruktur / EntfernungenGesundheit
Arzt <1.000m
Apotheke <500m
Klinik <9.500m
Krankenhaus <7.500m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <500m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <1.000m
Einkaufszentrum <6.500m
Sonstige
Bank <1.000m
Geldautomat <1.000m
Post <500m
Polizei <1.000m
Verkehr
Bus <500m
Bahnhof <4.000m
Flughafen <4.500m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
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