Einfamilienhaus zum kaufen in Wustermark
Zukunftsprojekt: Sanierungsbedürftiges Gebäude auf expansivem Baugrundstück
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- Kaufpreis
- 330.000 €
- Zimmer
- 2
- Fläche
- 55 m²
17 Aufrufe
Objekt-ID: 34265414
Objekttyp: | Einfamilienhaus |
Zimmer: | 2 |
Größe: | 55.00 m² |
Grundstücksfläche: | 893,00 m² |
Verfügbar ab: | keine Angabe |
Preise & Kosten
Kaufpreis: | 330.000 € |
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Provision: | Ja |
Preis/m²: | 6.000,00 € |
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Immobilie
Baujahr: | 1935 |
Energieausweis: | Energieausweis nicht notwendig (Denkmalschutz) |
Objektbeschreibung
Es handelt sich um ein kleines Wohnhaus mit einem Ladengeschäft im Erdgeschoss in einer guten Wohnlage von Wustermark im Ortsteil Elstal in der sogenannten Eisenbahnersiedlung. Für den Bereich der Eisenbahner- und Stahlhaussiedlung liegt eine Gestaltungssatzung vor, an die sich eine Sanierung, Aufstockung bzw. Neubebauung orientieren muss.
Das Wohnhaus wurde in den 1930er Jahren in Massivbauweise errichtet, befindet sich auf einem ca. 893 m² großen Grundstück mit perfekter Südausrichtung, teilt sich in Erdgeschoss, Dachgeschoss und Vollkeller auf und befindet sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand.
Im Erdgeschoss befinden sich zwei Zimmer, eine Küche, ein WC sowie eine Hauseingangsdiele. In der Diele führt eine im Original erhaltene Holztreppe in das Dachgeschoss und in den Vollkeller. Die Wohnfläche im Erdgeschoss beträgt ca. 55 m².
Im Dachgeschoss befinden sich drei Räume und ein Flur. Die nutzbare Grund- bzw. Geschossfläche im Dachgeschoss beträgt ca. 64 m².
Im Vollkeller befinden sich drei Räume und ein Vorraum mit der Treppe. Der Keller hat einen Außenzugang. Die Nutzfläche im Vollkeller beträgt ca. 63 m² und die Raumhöhe ca. 2,10 m.
Die zum Verkauf stehenden Flurstücke liegen im Geltungsbereich der Klarstellungssatzung von Elstal und damit innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Die Zulässigkeit eines Neubauvorhabens richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Demnach ist ein Neubauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. In der näheren Umgebung befinden sich Wohngebäude sowie einzelne, das allgemeine Wohnen nicht störende Gewerbebetriebe mit einer Grundfläche bis zu 321 m² und einer Gebäudehöhe bis 12,1 m. Die bebaute Grundstückfläche entspricht im Durchschnitt einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,18. Einem Abriss oder einer Aufstockung des Bestandes steht nach erster Einschätzung des Fachbereiches Gemeindeentwicklung / Stadtplanung nichts entgegen. Wir empfehlen eine Erweiterung der Bausubstanz bzw. einen Neubau im Wesentlichen mit der unteren Denkmalschutzbehörde bzw. dem Bauordnungsamt des Landkreises Havelland abzustimmen.
Das Wohnhaus wurde in den 1930er Jahren in Massivbauweise errichtet, befindet sich auf einem ca. 893 m² großen Grundstück mit perfekter Südausrichtung, teilt sich in Erdgeschoss, Dachgeschoss und Vollkeller auf und befindet sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand.
Im Erdgeschoss befinden sich zwei Zimmer, eine Küche, ein WC sowie eine Hauseingangsdiele. In der Diele führt eine im Original erhaltene Holztreppe in das Dachgeschoss und in den Vollkeller. Die Wohnfläche im Erdgeschoss beträgt ca. 55 m².
Im Dachgeschoss befinden sich drei Räume und ein Flur. Die nutzbare Grund- bzw. Geschossfläche im Dachgeschoss beträgt ca. 64 m².
Im Vollkeller befinden sich drei Räume und ein Vorraum mit der Treppe. Der Keller hat einen Außenzugang. Die Nutzfläche im Vollkeller beträgt ca. 63 m² und die Raumhöhe ca. 2,10 m.
Die zum Verkauf stehenden Flurstücke liegen im Geltungsbereich der Klarstellungssatzung von Elstal und damit innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Die Zulässigkeit eines Neubauvorhabens richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Demnach ist ein Neubauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. In der näheren Umgebung befinden sich Wohngebäude sowie einzelne, das allgemeine Wohnen nicht störende Gewerbebetriebe mit einer Grundfläche bis zu 321 m² und einer Gebäudehöhe bis 12,1 m. Die bebaute Grundstückfläche entspricht im Durchschnitt einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,18. Einem Abriss oder einer Aufstockung des Bestandes steht nach erster Einschätzung des Fachbereiches Gemeindeentwicklung / Stadtplanung nichts entgegen. Wir empfehlen eine Erweiterung der Bausubstanz bzw. einen Neubau im Wesentlichen mit der unteren Denkmalschutzbehörde bzw. dem Bauordnungsamt des Landkreises Havelland abzustimmen.
Lage
14641 WustermarkWustermark
Der aktuelle durchschnittliche Quadratmeterpreis beträgt 3.958,80 €/m² in Wustermark.
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