Einfamilienhaus zum kaufen in Tangstedt
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- Kaufpreis
- 350.000 €
- Zimmer
- 5
- Fläche
- 150 m²
7 Aufrufe
Objekt-ID: 34745938
Objekttyp: | Einfamilienhaus |
Zimmer: | 5 |
Größe: | 150.00 m² |
Grundstücksfläche: | 1.246,00 m² |
Verfügbar ab: | nach Absprache |
Preise & Kosten
Kaufpreis: |
k.A. |
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Provision: | Ja |
Preis/m²: | 2.333,33 € |
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Immobilie
Befeuerungsart: | Öl |
Energieausweis: | Energieausweis nicht notwendig (Denkmalschutz) |
Objektbeschreibung
Wir bieten Ihnen mit unserem Angebot mehrere Varianten der Nutzung an:
Zum einen kann das vorhandene (hintere) Einfamilienhaus, erbaut in Massivbauweise „Stein auf Stein“ aus dem Ursprungsbaujahr 1994*, nach Renovierung/Sanierung weiterhin als Wohnhaus mit seinen derzeit drei Zimmern, Bad und Gäste-WC sowie Vollkeller genutzt werden. Der IST-Zustand verfügt über ca. 100 m² Wohn-/Nutzfläche.
*Das Wohnhaus wurde im Laufe der Jahre in einem zweckmäßigen Zustand gehalten (siehe Fotos). Gehen Sie insgesamt von einem einfachen Standard (alles Baujahr 1994) als Zustandsbezeichnung aus. Das Grundstück befindet sich in einem ungepflegten Zustand. Die Terrasse ist zum Süd-/Westen, der Feldrandlage hin, ausgerichtet. Grundrisse liegen für dieses Gebäude vor.
Das vorhandene Vorderhaus, erbaut in Massivbauweise „Stein auf Stein“ aus dem Ursprungsbaujahr 1950, ist seit ca. 10 Jahren nicht mehr bewohnt und in einem ineffektiven, baulichen Zustand. Hier wird zu einem Abriss des Gebäudes geraten.
Auf dem Grundstück befinden sich weiter eine Doppelgarage und ein massives Schuppengebäude (sanierungsbedürftig).
Bauplatz oder Bauplätze → ohne Baubindung!
Wie schon erwähnt, bieten wir Ihnen eine Gesamt-Grundstücksfläche von ca. 1.246m² Größe mit guten Bebauungs-/Ausnutzungsmöglichkeiten an.
Auszug aus dem Flächen-Nutzungsplan: Nutzungsmöglichkeiten W (Wohngebiet)
Es gibt keine festen Vorgaben zur Grundflächen- oder Geschossflächenzahl. Der § 17 der Baunutzungsverordnung dient hier lediglich zur Orientierung. Die Bebauung richtet sich nach § 34 BauGB, dies bedeutet das Gebäude muss sich in Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Folglich wäre es gut, wenn Sie ca. 2 Referenzobjekte in der näheren Umgebung (ca. 100 m) finden, die zu Ihrer Planung mit Grundfläche, Traufhöhe, Firsthöhe und Freifläche zwischen den Gebäuden übereinstimmen.
Bei Zweifeln über die Bebaubarkeit eines Grundstücks sollte vor Einreichen eines Bauantrages eine schriftliche Bauvoranfrage gestellt werden. Im Rahmen einer Bauvoranfrage können einzelne Fragen zu einem Bauvorhaben aber auch die Zulässigkeit kompletter Bauvorhaben abgeklärt werden. Dies ist abhängig von den eingereichten Unterlagen. Die Bauvoranfrage ist ein Antrag mit Flurkartenauszug, Lageplan, Beschreibung der geplanten Baumaßnahme und gegebenenfalls erläuternden Zeichnungen. Je präziser die eingereichten Unterlagen sind, umso konkreter ist der erteilte Bescheid. Die Voranfrage wird dreifach bei der zuständigen Unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht. Der schriftliche Vorbescheid hat drei Jahre Gültigkeit und ist bindend für das Genehmigungsverfahren.
Zum einen kann das vorhandene (hintere) Einfamilienhaus, erbaut in Massivbauweise „Stein auf Stein“ aus dem Ursprungsbaujahr 1994*, nach Renovierung/Sanierung weiterhin als Wohnhaus mit seinen derzeit drei Zimmern, Bad und Gäste-WC sowie Vollkeller genutzt werden. Der IST-Zustand verfügt über ca. 100 m² Wohn-/Nutzfläche.
*Das Wohnhaus wurde im Laufe der Jahre in einem zweckmäßigen Zustand gehalten (siehe Fotos). Gehen Sie insgesamt von einem einfachen Standard (alles Baujahr 1994) als Zustandsbezeichnung aus. Das Grundstück befindet sich in einem ungepflegten Zustand. Die Terrasse ist zum Süd-/Westen, der Feldrandlage hin, ausgerichtet. Grundrisse liegen für dieses Gebäude vor.
Das vorhandene Vorderhaus, erbaut in Massivbauweise „Stein auf Stein“ aus dem Ursprungsbaujahr 1950, ist seit ca. 10 Jahren nicht mehr bewohnt und in einem ineffektiven, baulichen Zustand. Hier wird zu einem Abriss des Gebäudes geraten.
Auf dem Grundstück befinden sich weiter eine Doppelgarage und ein massives Schuppengebäude (sanierungsbedürftig).
Bauplatz oder Bauplätze → ohne Baubindung!
Wie schon erwähnt, bieten wir Ihnen eine Gesamt-Grundstücksfläche von ca. 1.246m² Größe mit guten Bebauungs-/Ausnutzungsmöglichkeiten an.
Auszug aus dem Flächen-Nutzungsplan: Nutzungsmöglichkeiten W (Wohngebiet)
Es gibt keine festen Vorgaben zur Grundflächen- oder Geschossflächenzahl. Der § 17 der Baunutzungsverordnung dient hier lediglich zur Orientierung. Die Bebauung richtet sich nach § 34 BauGB, dies bedeutet das Gebäude muss sich in Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Folglich wäre es gut, wenn Sie ca. 2 Referenzobjekte in der näheren Umgebung (ca. 100 m) finden, die zu Ihrer Planung mit Grundfläche, Traufhöhe, Firsthöhe und Freifläche zwischen den Gebäuden übereinstimmen.
Bei Zweifeln über die Bebaubarkeit eines Grundstücks sollte vor Einreichen eines Bauantrages eine schriftliche Bauvoranfrage gestellt werden. Im Rahmen einer Bauvoranfrage können einzelne Fragen zu einem Bauvorhaben aber auch die Zulässigkeit kompletter Bauvorhaben abgeklärt werden. Dies ist abhängig von den eingereichten Unterlagen. Die Bauvoranfrage ist ein Antrag mit Flurkartenauszug, Lageplan, Beschreibung der geplanten Baumaßnahme und gegebenenfalls erläuternden Zeichnungen. Je präziser die eingereichten Unterlagen sind, umso konkreter ist der erteilte Bescheid. Die Voranfrage wird dreifach bei der zuständigen Unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht. Der schriftliche Vorbescheid hat drei Jahre Gültigkeit und ist bindend für das Genehmigungsverfahren.
Lage
Auf dem Kamp22889 Tangstedt
Tangstedt
Der aktuelle durchschnittliche Quadratmeterpreis beträgt 4.262,44 €/m² in Tangstedt.
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