
Villa zum kaufen in Eisenach-Stadtmitte
Stark sanierungsbedürftige, ehemalige Villa (ggf. Abbruchobjekt) in exponierter Aussichtslage
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- Kaufpreis
- 95.000 €
- Zimmer
- 6
- Fläche
- 150 m²
8 Aufrufe
Objekt-ID: 37426623
Objekttyp: | Villa |
Zimmer: | 6 |
Größe: | 150.00 m² |
Grundstücksfläche: | 1.084,00 m² |
Verfügbar ab: | sofort |
Preise & Kosten
Kaufpreis: | 95.000 € |
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Provision: | Ja |
Preis/m²: | 633,33 € |
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Immobilie
Baujahr: | 1888 |
Befeuerungsart: | Zentralheizung |
Energieausweis: | Bedarfsausweis |
Endenergiebedarf: | 345,10 kWh/(m²*a) |
Energieeffizienzklasse: | H |
Objektbeschreibung
Es handelt sich bei diesem einmaligen Kaufangebot um die zwei unmittelbar angrenzenden Flurstücke 3949 (Kleine Neustadt Nr. 6) und 3948/2 (Kleine Neustadt Nr. 8), Flur 52, von jeweils ca. 690m² bzw. 394m², somit Größe gesamt ca. 1.084m².
Grundstück Nr. 6 ist bebaut mit einer ehemaligen Villa, Baujahr 1888, Zustand stark sanierungsbedürftig bzw. Abbruch-Objekt.
Grundstück Nr. 8 ist bebaut mit einem Abbruch-Gebäudeteil.
Beide Grundstücke bieten im Besonderen als zusammengefasste Einheit eine einmalige Gelegenheit für einen Neubau in exponierter Wohnlage von Eisenach.
Nach Rücksprache mit dem Stadtplanungsamt:
-Grundlegend wurden für das Sanierungsgebiet keine Vorgaben gemacht, wie selbige z.B. in einem Bebauungsplan bindend festgelegt sind
-da auf den bestehenden Gebäuden kein Denkmalschutz liegt, spricht auch nichts gegen einen Abbruch und Neubau auf beiden Grundstücken / Hinweis: Hier ist in jedem Fall ein Bauantrag zu stellen, da es sich sowohl bei Abbruch als auch bei Neubau um ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben im Sinne der Landesbauordnung handelt
-da keine Vorgaben für die Gebäudegröße bestehen, wird sich die Stadt hier an der Umgebungsbebauung orientieren
-nächstliegend sind die Häuser Nr. 10 + 12, welche jeweils zweigeschossig und mit ausgebautem DG sind, die überbaute Fläche der Grundstücke gibt Grund zur Annahme, dass auch für Nr. 6 + 8 relativ große Gebäude errichtet werden dürfen
-wenn man die darunter liegende Straße Neustadt mit einbezieht, so sind hier Reihenhäuser sogar teilweise 2-geschossig, auch eine größere, 3-geschossige Wohnanlag ist vorhanden. Denkbar ist dann für Kleine Neustadt 6 + 8 entweder ebenfalls eine Bebauung mit Reihenhäusern oder ggf. einer größeren Bebauung, da sich selbige ebenso in die Umgebung einfügt wie die bereits vorhandene Wohnanlage in unmittelbarer Umgebung.
Zu der Frage, ob eher Abbruch und Neubau statt Sanierung sinnvoll ist, dürfte sich der neue Eigentümer, eben aus Gründen der Wirtschaftlichkeit bzw. Planungswünschen ganz nach eigenen Vorstellungen voraussichtlich für Neubau entscheiden, dies muss aber nicht zwingend so sein.
Das Haupthaus, Baujahr 1888, ist im Laufe der Zeit um einige Anbauten erweitert worden.
Eine nachgerüstete Gas-Zentralheizung (1994) mit Kompaktheizkörpern und alte Holzfenster mit Doppelverglasung (kein Wärmeschutzglas) sind hier vorzufinden. Des Weiteren Zustand Bad original DDR 70er Jahre, insgesamt Wasser- und Heizungsrohre auf Putz verlegt. Das Gebäude ist insgesamt ziemlich verwinkelt gebaut, was wohl den Erweiterungen geschuldet ist.
Im teilunterkellerten KG leicht feuchte Wände, Elektrik veraltet, einfache Holzhaustüre, kein Wärmeschutz, ausgetretene Holztreppen, Dachgeschoss ebenfalls in keinem guten Zustand.
Entsprechend vorhandener Grundflächen und Kubikmeter umbauter Raum kann überschlagen mit Abbruchkosten, inkl. Entsorgungskosten, im Bereich 45T€ bis 50T€ gerechnet werden (incl. Abbruchgenehmigung).
Generell kann eine rechtsverbindliche Aussage über die Bebaubarkeit nur über eine positiv entschiedene Bauvoranfrage gemacht werden.
Macht aber im Augenblick keinen Sinn, da noch nicht bekannt ist, ob und welcher Art Wohnhäuser oder z. B. eine Wohnanlage angedacht ist.
Grundstück Nr. 6 ist bebaut mit einer ehemaligen Villa, Baujahr 1888, Zustand stark sanierungsbedürftig bzw. Abbruch-Objekt.
Grundstück Nr. 8 ist bebaut mit einem Abbruch-Gebäudeteil.
Beide Grundstücke bieten im Besonderen als zusammengefasste Einheit eine einmalige Gelegenheit für einen Neubau in exponierter Wohnlage von Eisenach.
Nach Rücksprache mit dem Stadtplanungsamt:
-Grundlegend wurden für das Sanierungsgebiet keine Vorgaben gemacht, wie selbige z.B. in einem Bebauungsplan bindend festgelegt sind
-da auf den bestehenden Gebäuden kein Denkmalschutz liegt, spricht auch nichts gegen einen Abbruch und Neubau auf beiden Grundstücken / Hinweis: Hier ist in jedem Fall ein Bauantrag zu stellen, da es sich sowohl bei Abbruch als auch bei Neubau um ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben im Sinne der Landesbauordnung handelt
-da keine Vorgaben für die Gebäudegröße bestehen, wird sich die Stadt hier an der Umgebungsbebauung orientieren
-nächstliegend sind die Häuser Nr. 10 + 12, welche jeweils zweigeschossig und mit ausgebautem DG sind, die überbaute Fläche der Grundstücke gibt Grund zur Annahme, dass auch für Nr. 6 + 8 relativ große Gebäude errichtet werden dürfen
-wenn man die darunter liegende Straße Neustadt mit einbezieht, so sind hier Reihenhäuser sogar teilweise 2-geschossig, auch eine größere, 3-geschossige Wohnanlag ist vorhanden. Denkbar ist dann für Kleine Neustadt 6 + 8 entweder ebenfalls eine Bebauung mit Reihenhäusern oder ggf. einer größeren Bebauung, da sich selbige ebenso in die Umgebung einfügt wie die bereits vorhandene Wohnanlage in unmittelbarer Umgebung.
Zu der Frage, ob eher Abbruch und Neubau statt Sanierung sinnvoll ist, dürfte sich der neue Eigentümer, eben aus Gründen der Wirtschaftlichkeit bzw. Planungswünschen ganz nach eigenen Vorstellungen voraussichtlich für Neubau entscheiden, dies muss aber nicht zwingend so sein.
Das Haupthaus, Baujahr 1888, ist im Laufe der Zeit um einige Anbauten erweitert worden.
Eine nachgerüstete Gas-Zentralheizung (1994) mit Kompaktheizkörpern und alte Holzfenster mit Doppelverglasung (kein Wärmeschutzglas) sind hier vorzufinden. Des Weiteren Zustand Bad original DDR 70er Jahre, insgesamt Wasser- und Heizungsrohre auf Putz verlegt. Das Gebäude ist insgesamt ziemlich verwinkelt gebaut, was wohl den Erweiterungen geschuldet ist.
Im teilunterkellerten KG leicht feuchte Wände, Elektrik veraltet, einfache Holzhaustüre, kein Wärmeschutz, ausgetretene Holztreppen, Dachgeschoss ebenfalls in keinem guten Zustand.
Entsprechend vorhandener Grundflächen und Kubikmeter umbauter Raum kann überschlagen mit Abbruchkosten, inkl. Entsorgungskosten, im Bereich 45T€ bis 50T€ gerechnet werden (incl. Abbruchgenehmigung).
Generell kann eine rechtsverbindliche Aussage über die Bebaubarkeit nur über eine positiv entschiedene Bauvoranfrage gemacht werden.
Macht aber im Augenblick keinen Sinn, da noch nicht bekannt ist, ob und welcher Art Wohnhäuser oder z. B. eine Wohnanlage angedacht ist.
Lage
Kleine Neustadt99817 Eisenach
Eisenach Stadtmitte
Der aktuelle durchschnittliche Quadratmeterpreis beträgt 3.973,28 €/m² in Eisenach - Stadtmitte. Der durchschnittliche Immobilienpreis in Eisenach liegt derzeit bei 4.684,90 €/m².
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