
Einfamilienhaus zum kaufen in Hahausen
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- Kaufpreis
- 800 €
- Zimmer
- 1
- Fläche
- 40 m²
3 Aufrufe
Objekt-ID: 37503100
Objekttyp: | Einfamilienhaus |
Zimmer: | 1 |
Größe: | 40.00 m² |
Grundstücksfläche: | 271,00 m² |
Verfügbar ab: | sofort |
Preise & Kosten
Kaufpreis: |
k.A. |
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Provision: | Nein |
Preis/m²: | 20,00 € |
Immobilie
Objektbeschreibung
Bei dem angebotenen Objekt handelt es sich um ein stillgelegtes ehemaliges Bahnwärterhaus auf einem spitz zulaufenden, 271 m² großen Grundstück im Außenbereich von Nauen. Die Nutzung des Stellwerks wurde bereits im Jahr 1986 aufgegeben. Das Grundstück ist nach wie vor für Bahnbetriebszwecke gewidmet. Der künftige Eigentümer kann bei dem zuständigen Eisenbahn-Bundesamt einen (kostenpflichtigen) Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken stellen.
Nach Angaben der Deutschen Bahn befindet sich ein Streckenkabel auf dem Grundstück. Ein entsprechender Eintrag in Abt. II des Grundbuchs sichert diese Kabelanlage sowie einen Schutzstreifen bis 1 Meter beidseitig. Für den Bereich des Schutzstreifens ist nach Angaben des Betreibers eine Freistellung von Bahnbetriebszwecken nicht möglich.
Im Westen des Grundstücks grenzt unmittelbar die Bahnstrecke an. Östlich angrenzend befindet sich ein Feldweg, dieser ist jedoch seit längerer Zeit nicht genutzt worden und befindet sich im Privateigentum. Zum Grundstück selbst besteht damit keine öffentliche Zuwegung.
Im Jahr 2021 wurden verkehrssichernde Maßnahmen an dem abrissreifen Gebäude vorgenommen. So wurden unter anderem sämtliche Dachziegel sowie lose Dachlatten und Dachrinnen entfernt und die unteren Tür- und Fensteröffnungen verschlossen. Darüber hinaus erfolgten neben dem Abriss des Kaminkopfes auch Baumschnittmaßnahmen auf dem Grundstück, um eine Gefährdung des Zugverkehrs auf der angrenzenden Bahnstrecke auszuschließen.
Für den Bereich des Grundstücks besteht kein Bebauungsplan. Das Grundstück befindet sich im Außenbereich. Nach Angaben der zuständigen Baubehörde sind damit die Nachnutzungsmöglichkeiten stark eingeschränkt. Gegebenenfalls kommen nach dortigen Angaben allenfalls sogenannte privilegierte Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch in Betracht, wenn zuvor eine Freistellung von Bahnbetriebszwecken erfolgt ist.
Bei der Angabe zur Wohnfläche handelt es sich um eine geschätzte Angabe, da die Immobilie aufgrund des schlechten baulichen Zustands nicht begangen werden konnte.
Der Kaufgegenstand ist dem Land Niedersachsen im Rahmen einer Fiskuserbschaft zugefallen. Eine Fiskuserbschaft entsteht, wenn der bisherige Eigentümer eines Grundstückes verstirbt und sich entweder keine Erben ermitteln lassen oder die Erbschaft von den rechtmäßigen Erben ausgeschlagen wird. Insofern können zur Historie und der früheren Nutzung zumindest vom Land Niedersachsen nur eingeschränkte Informationen abgegeben werden. Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass nicht alle für einen Eigentümer wichtigen oder notwendigen Unterlagen beim Land Niedersachsen vorliegen. Die genannten Daten erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weiterhin übernimmt das Land Niedersachsen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen das Land Niedersachsen, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen fehlerhaften oder unvollständigen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Landes Niedersachsen kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Der Verkauf erfolgt im aktuellen Zustand und wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens durchgeführt. Die Interessentinnen und Interessenten werden zunächst gebeten, ihre Gebote schriftlich bis zu einem bestimmten Termin abzugeben. Nach Ablauf dieses Termins findet in geeigneten Fällen ein Nachgebotsverfahren statt, in dem den Bietenden die Möglichkeit eingeräumt wird, ihr Gebot zu erhöhen. Dieses Nachgebotsverfahren kann mehrfach wiederholt werden, bis ein endgültiges Höchstgebot gefunden worden ist.
Gesetzte Fristen sind grundsätzlich keine Ausschlussfristen. Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs...
Nach Angaben der Deutschen Bahn befindet sich ein Streckenkabel auf dem Grundstück. Ein entsprechender Eintrag in Abt. II des Grundbuchs sichert diese Kabelanlage sowie einen Schutzstreifen bis 1 Meter beidseitig. Für den Bereich des Schutzstreifens ist nach Angaben des Betreibers eine Freistellung von Bahnbetriebszwecken nicht möglich.
Im Westen des Grundstücks grenzt unmittelbar die Bahnstrecke an. Östlich angrenzend befindet sich ein Feldweg, dieser ist jedoch seit längerer Zeit nicht genutzt worden und befindet sich im Privateigentum. Zum Grundstück selbst besteht damit keine öffentliche Zuwegung.
Im Jahr 2021 wurden verkehrssichernde Maßnahmen an dem abrissreifen Gebäude vorgenommen. So wurden unter anderem sämtliche Dachziegel sowie lose Dachlatten und Dachrinnen entfernt und die unteren Tür- und Fensteröffnungen verschlossen. Darüber hinaus erfolgten neben dem Abriss des Kaminkopfes auch Baumschnittmaßnahmen auf dem Grundstück, um eine Gefährdung des Zugverkehrs auf der angrenzenden Bahnstrecke auszuschließen.
Für den Bereich des Grundstücks besteht kein Bebauungsplan. Das Grundstück befindet sich im Außenbereich. Nach Angaben der zuständigen Baubehörde sind damit die Nachnutzungsmöglichkeiten stark eingeschränkt. Gegebenenfalls kommen nach dortigen Angaben allenfalls sogenannte privilegierte Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch in Betracht, wenn zuvor eine Freistellung von Bahnbetriebszwecken erfolgt ist.
Bei der Angabe zur Wohnfläche handelt es sich um eine geschätzte Angabe, da die Immobilie aufgrund des schlechten baulichen Zustands nicht begangen werden konnte.
Der Kaufgegenstand ist dem Land Niedersachsen im Rahmen einer Fiskuserbschaft zugefallen. Eine Fiskuserbschaft entsteht, wenn der bisherige Eigentümer eines Grundstückes verstirbt und sich entweder keine Erben ermitteln lassen oder die Erbschaft von den rechtmäßigen Erben ausgeschlagen wird. Insofern können zur Historie und der früheren Nutzung zumindest vom Land Niedersachsen nur eingeschränkte Informationen abgegeben werden. Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass nicht alle für einen Eigentümer wichtigen oder notwendigen Unterlagen beim Land Niedersachsen vorliegen. Die genannten Daten erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weiterhin übernimmt das Land Niedersachsen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen das Land Niedersachsen, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen fehlerhaften oder unvollständigen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Landes Niedersachsen kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Der Verkauf erfolgt im aktuellen Zustand und wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens durchgeführt. Die Interessentinnen und Interessenten werden zunächst gebeten, ihre Gebote schriftlich bis zu einem bestimmten Termin abzugeben. Nach Ablauf dieses Termins findet in geeigneten Fällen ein Nachgebotsverfahren statt, in dem den Bietenden die Möglichkeit eingeräumt wird, ihr Gebot zu erhöhen. Dieses Nachgebotsverfahren kann mehrfach wiederholt werden, bis ein endgültiges Höchstgebot gefunden worden ist.
Gesetzte Fristen sind grundsätzlich keine Ausschlussfristen. Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs...
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