
Haus zum kaufen in Ummendorf (Börde)
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- Kaufpreis
- 6.000 €
- Zimmer
- 7
- Fläche
- 128 m²
14 Aufrufe
Objekt-ID: 39319492
| Objekttyp: | Keine Angabe |
| Zimmer: | 7 |
| Größe: | 128.00 m² |
| Grundstücksfläche: | 243,00 m² |
| Verfügbar ab: | keine Angabe |
Preise & Kosten
| Kaufpreis: |
k.A. |
| Jetzt kostenlos Finanzierungsangebot anfragen! | |
| Provision: | Nein |
| Preis/m²: | 46,88 € |
Immobilie
Garage
| Befeuerungsart: | Gas |
| Energieausweis: | Bedarfsausweis |
| Endenergiebedarf: | 377,70 kWh/(m²*a) |
| Energieeffizienzklasse: | H |
Objektbeschreibung
Bei dem zu veräußernden Objekt handelt es sich um ein stark sanierungsbedürftiges
Wohnhaus (Einfamilienhaus), welches früher teilweise als Bäckerei
genutzt worden ist. Auf dem Grundstück befinden sich diverse Schuppenanbauten.
Es gibt eine schmale Hofzufahrt (ca. 2,5 m breit) von der Badelebener
Straße, die jedoch für gängige Fahrzeuge zu schmal sein dürfte. Im Objekt
befindet sich noch das Inventar der ehemals genutzten Bäckerei, insbesondere
ein eingebauter Backofen, sowie Mobiliar des Voreigentümers.
In ca. 300 m Entfernung befindet sich eine Garage, die ebenfalls Verkaufsgegenstand
ist. Die Garage wurde vermutlich zu DDR Zeiten errichtet. Bei der
Garage handelt es sich um einen Mauerwerksbau mit Holztor, Massivdecke
und Flachdach. Bei der Garage besteht aufgrund langjähriger Nichtnutzung
erheblicher Instandhaltungsstau.
Das Hausgrundstück hat einen unregelmäßigen Zuschnitt. Die Geländeoberfläche
ist eben. Das Objekt wird überwiegend von Grenzbebauungen eingefriedet.
Vor Ort waren die Grenzverhältnisse nicht genau nachprüfbar. Das
westseitige, nicht im Landeseigentum stehende Flurstück 442/130, wurde
vollständig mit Teilen des Wohnhauses sowie des Nebengelassanbaus überbaut.
Die nordsetige Außentreppe ist auf den öffentlichen Gehweg überbaut.
Im Übrigen waren Überbauten nicht erkennbar.
Das Garagengrundstück hat einen regelmäßigen Zuschnitt und ist überwiegend
von Grenzbebauungen eingefriedet. Im Norden grenzt die Garage an
die Straße an. Überbauten sind nicht ersichtlich.
Geregelte Grenzverhältnisse werden unterstellt. Eine Klärung der Grundstücksgrenzen
sowie der Überbauten hat im Bedarfsfall durch den Käufer auf
dessen Kosten zu erfolgen.
Bei der Besichtigung wurden vorhandene Abdeckungen von Wand-, Bodenund
Deckenflächen nicht entfernt, die Funktionsfähigkeit von Fenstern, Türen,
Heizungen, Beleuchtungen und sonstigen Installationen nicht geprüft. Verdeckte
Mängel bzw. Bauschäden wie tierische und pflanzliche Schädlinge,
Rohrleitungsfraß etc. können nicht ausgeschlossen werden.
Weitere Einzelheiten – siehe Exposee!
Wohnhaus (Einfamilienhaus), welches früher teilweise als Bäckerei
genutzt worden ist. Auf dem Grundstück befinden sich diverse Schuppenanbauten.
Es gibt eine schmale Hofzufahrt (ca. 2,5 m breit) von der Badelebener
Straße, die jedoch für gängige Fahrzeuge zu schmal sein dürfte. Im Objekt
befindet sich noch das Inventar der ehemals genutzten Bäckerei, insbesondere
ein eingebauter Backofen, sowie Mobiliar des Voreigentümers.
In ca. 300 m Entfernung befindet sich eine Garage, die ebenfalls Verkaufsgegenstand
ist. Die Garage wurde vermutlich zu DDR Zeiten errichtet. Bei der
Garage handelt es sich um einen Mauerwerksbau mit Holztor, Massivdecke
und Flachdach. Bei der Garage besteht aufgrund langjähriger Nichtnutzung
erheblicher Instandhaltungsstau.
Das Hausgrundstück hat einen unregelmäßigen Zuschnitt. Die Geländeoberfläche
ist eben. Das Objekt wird überwiegend von Grenzbebauungen eingefriedet.
Vor Ort waren die Grenzverhältnisse nicht genau nachprüfbar. Das
westseitige, nicht im Landeseigentum stehende Flurstück 442/130, wurde
vollständig mit Teilen des Wohnhauses sowie des Nebengelassanbaus überbaut.
Die nordsetige Außentreppe ist auf den öffentlichen Gehweg überbaut.
Im Übrigen waren Überbauten nicht erkennbar.
Das Garagengrundstück hat einen regelmäßigen Zuschnitt und ist überwiegend
von Grenzbebauungen eingefriedet. Im Norden grenzt die Garage an
die Straße an. Überbauten sind nicht ersichtlich.
Geregelte Grenzverhältnisse werden unterstellt. Eine Klärung der Grundstücksgrenzen
sowie der Überbauten hat im Bedarfsfall durch den Käufer auf
dessen Kosten zu erfolgen.
Bei der Besichtigung wurden vorhandene Abdeckungen von Wand-, Bodenund
Deckenflächen nicht entfernt, die Funktionsfähigkeit von Fenstern, Türen,
Heizungen, Beleuchtungen und sonstigen Installationen nicht geprüft. Verdeckte
Mängel bzw. Bauschäden wie tierische und pflanzliche Schädlinge,
Rohrleitungsfraß etc. können nicht ausgeschlossen werden.
Weitere Einzelheiten – siehe Exposee!
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