Wohnung in Linz
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- Gesamtmiete
- 499 €
- Zimmer
- 1.5
- Fläche
- 32.05 m²
10 Aufrufe
Objekt-ID: 34611505
Objekttyp: | Wohnung |
Zimmer: | 1.5 |
Größe: | 32.05 m² |
Frei ab: | keine Angabe |
Immobilie
Objektbeschreibung
Wir vermieten diese möblierte Wohnung in den Raimund Studios in der Raimundstraße in Linz. Das Gebäude ist ein wahres Juwel der Gründerzeit. Durch behutsame Sanierung konnte es wieder zu voller Pracht revitalisiert werden. Die Raimund Studios kombinieren die Vorzüge in einem wunderschönen, historischen Gebäude zu leben, mit einer modernen, zeitgemäßen Ausstattung. Auf 32,05m² bietet diese Wohnung eine praktische Raumaufteilung. Schlafzimmer, eine voll ausgestattete Küche, Bad und WC sind vorhanden. Dazu gibt es ein Kellerabteil. Die Wohnung zeichnet sich außerdem durch ihre zentrale Lage aus. So sind sowohl die Innenstadt als auch der Bahnhof fußläufig erreichbar.Ablöse EUR 1.800,- für Küche und Fliegengitter.Mietzins
Miete: EUR 441,89
Betriebskosten: EUR 57,11
GESAMT: EUR 499,-
Kaution: EUR 1.497,-
Ablöse: EUR 1.800,-FÖRDERUNGSRICHTLINIENDa das Projekt in der Errichtung vom Land Oberösterreich gefördert wurde (Sanierungsförderung), müssen potentielle Mieter folgende Förderungskriterien erfüllen um eine Wohnung mieten zu können:1. Das Jahreshaushaltseinkommen einer förderbaren darf bei einer Person nicht mehr als 50.000 Euro und bei zwei Personen nicht mehr als 85.000 Euro betragen.Für jede weitere Person ohne Einkommen im Haushalt der Förderungswerberin oder des Förderungswerbers erhöht sich der Betrag um jeweils 7.500 Euro oder um jeweils 8.500 Euro, wenn die Person erheblich behindert ist und aus diesem Grund erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird. Für jedes Kind, das nicht im Haushalt der Förderungswerberin oder des Förderungswerbers lebt, für das aber Alimentationszahlungen zu leisten sind, erhöhen sich die Einkommensgrenzen jeweils um 7.500 Euro oder 8.500 Euro, wenn für das Kind erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird.2. Die neue Wohnung muss zur Befriedigung eines dauerhaften Wohnbedürfnisses regelmäßig verwendet werden und als Hauptwohnsitz angemeldet werden. Ehepartner müssen den selben Hauptwohnsitz haben. Ein Nebenwohnsitz ist nicht möglich.3. Die bisherige Wohnung muss nachweislich weitervermietet oder verkauft werden.4.Weiters müssen Mieter zu einem der folgenden Personenkreise zählen:Österreichischer Staatsbürger/in oderStaatsbürger/in eines EWR-Staates oderBesitz des Aufenthaltstitels „Daueraufenthalt-EU“.Sonstige Personen dürfen ein gefördertes Objekt nur anmieten oder erwerben, wenn sie gemäß § 6 Abs. 9 – 13 Oö.WFG 1993 in den letzten 5 Jahren 54 Monate lang Einkünfte oder Leistungen in Österreich bezogen haben und Deutschkenntnisse nachweisen.Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Infrastruktur / EntfernungenGesundheit
Arzt <500m
Apotheke <500m
Krankenhaus <1.500m
Klinik <500m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <500m
Universität <1.500m
Höhere Schule <2.000m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <1.500m
Sonstige
Bank <500m
Geldautomat <500m
Post <500m
Polizei <500m
Verkehr
Bus <500m
Straßenbahn <500m
Bahnhof <500m
Autobahnanschluss <1.000m
Flughafen <3.000m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Miete: EUR 441,89
Betriebskosten: EUR 57,11
GESAMT: EUR 499,-
Kaution: EUR 1.497,-
Ablöse: EUR 1.800,-FÖRDERUNGSRICHTLINIENDa das Projekt in der Errichtung vom Land Oberösterreich gefördert wurde (Sanierungsförderung), müssen potentielle Mieter folgende Förderungskriterien erfüllen um eine Wohnung mieten zu können:1. Das Jahreshaushaltseinkommen einer förderbaren darf bei einer Person nicht mehr als 50.000 Euro und bei zwei Personen nicht mehr als 85.000 Euro betragen.Für jede weitere Person ohne Einkommen im Haushalt der Förderungswerberin oder des Förderungswerbers erhöht sich der Betrag um jeweils 7.500 Euro oder um jeweils 8.500 Euro, wenn die Person erheblich behindert ist und aus diesem Grund erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird. Für jedes Kind, das nicht im Haushalt der Förderungswerberin oder des Förderungswerbers lebt, für das aber Alimentationszahlungen zu leisten sind, erhöhen sich die Einkommensgrenzen jeweils um 7.500 Euro oder 8.500 Euro, wenn für das Kind erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird.2. Die neue Wohnung muss zur Befriedigung eines dauerhaften Wohnbedürfnisses regelmäßig verwendet werden und als Hauptwohnsitz angemeldet werden. Ehepartner müssen den selben Hauptwohnsitz haben. Ein Nebenwohnsitz ist nicht möglich.3. Die bisherige Wohnung muss nachweislich weitervermietet oder verkauft werden.4.Weiters müssen Mieter zu einem der folgenden Personenkreise zählen:Österreichischer Staatsbürger/in oderStaatsbürger/in eines EWR-Staates oderBesitz des Aufenthaltstitels „Daueraufenthalt-EU“.Sonstige Personen dürfen ein gefördertes Objekt nur anmieten oder erwerben, wenn sie gemäß § 6 Abs. 9 – 13 Oö.WFG 1993 in den letzten 5 Jahren 54 Monate lang Einkünfte oder Leistungen in Österreich bezogen haben und Deutschkenntnisse nachweisen.Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Infrastruktur / EntfernungenGesundheit
Arzt <500m
Apotheke <500m
Krankenhaus <1.500m
Klinik <500m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <500m
Universität <1.500m
Höhere Schule <2.000m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <1.500m
Sonstige
Bank <500m
Geldautomat <500m
Post <500m
Polizei <500m
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Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
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Lage
4020 LinzLinz
Der aktuelle durchschnittliche Quadratmeterpreis beträgt 9,80 €/m² in Linz.
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