
Mehrfamilienhaus zum kaufen in Magdeburg-Alt Olvenstedt
Wohnhaus und Nebengelass sind Denkmäler
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- Kaufpreis
- 690.000 €
- Zimmer
- 12
- Fläche
- 256 m²
3 Aufrufe
Objekt-ID: 39036300
| Objekttyp: | Mehrfamilienhaus |
| Zimmer: | 12 |
| Größe: | 256.00 m² |
| Grundstücksfläche: | 2.570,00 m² |
| Verfügbar ab: | keine Angabe |
Preise & Kosten
| Kaufpreis: | 690.000 € |
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| Provision: | Ja |
| Preis/m²: | 2.695,31 € |
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Immobilie
Keller
| Baujahr: | 1886 |
| Energieausweis: | Energieausweis nicht notwendig (Denkmalschutz) |
Objektbeschreibung
Einführende Worte zur Denkmalbegründung
Antwort der Unteren Denkmalschutzbehörde der Landeshauptstadt Magdeburg auf meine Anfrage.
Das Objekt Hirtenstraße 5 ist als Kulturdenkmal im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 DenkmSchG LSA
in das Denkmalverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt eingetragen. Die Denkmalbegründung
lautet:
BAUERNHOF; zweigeschossige quaderförmige Villa mit Walmdach in der Ortslage Alt Olvenstedt, neobarock, erbaut 1885/86 für Johann Scherping, prunkvolle, siebenachsige Putzfassade mit Schmuckelementen aus Renaissance und Barock, Eingangsbereich als Säulenvorhalle gestaltet,
darüber ein Balkon mit Balustrade, die giebelförmige Skulptur über dem Kranzgesims Reminiszenz an barocke Herrenhäuser und Schlösser, seitliche Toranlage und Wirtschaftsgebäude aus gleicher Zeit, orts- und baugeschichtlich bedeutsames Zeugnis des regional bedingten bäuerlichen
Wohlstandes in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, als Rübenpaläste bezeichnete, herrschaftliche Bauernhäuser entstanden im Zuge des wirtschaftlichen Aufschwungs während des großflächigen Zuckerrübenanbaus und der erfolgreichen Zuckerindustrie in und um Magdeburg.
Sämtliche Maßnahmen am, im und in unmittelbarer Nähe zum Kulturdenkmal bedürfen nach § 14 Abs. 1 DenkmSchG LSA einer denkmalrechtlichen Genehmigung.
Für die von Ihnen angefragte Liegenschaft liegt außerdem eine Denkmaleigenschaft als Bestandteil eines archäologischen Kulturdenkmals im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 3 DenkmSchG LSA
vor. Geplante Erdeingriffe bedürfen nach § 14 Abs. 1 DenkmSchG LSA einer denkmalrechtlichen Genehmigung.
Der Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung ist bei der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Magdeburg zu stellen.
ENDE
Um Wohnraum zu schaffen, wurde das Wohngebäude nach dem 2. Weltkrieg in mehrere Wohnungen aufgeteilt und zum Teil umgebaut. Aus diesem Grund werden zurzeit auch drei separate Heizungen betrieben. ( zwei Gasheizungen, eine Ölheizung) Trotzdem sind viele originale Einbauten und Bauteile erhalten geblieben, zum Beispiel das pompöse, in der Bauzeit übliche, Treppenhaus.
Auf dem Hof befindet sich das sogenannte Nebengelass. Es ist ein aus Naturstein errichtetes zweigeschossiges Gebäude. Hier waren früher die Ställe, eine Scheune und Werkstätten untergebracht. Die Nutzfläche beträgt ca. 1.500 m². Heute sind es Garagen, Lagerräume, oder es ist einfach nur Leerstand. Nördlich dieses Gebäudes ist ein Garten von ca. 1.000 m² angelegt.
Das Objekt ist leerstehend.
Bemerkung zu Mietflächen::
Wohnfläche ca. 256 m²
Nebengelass, Garagen, Lagerräume ca. 1.800 m²
Antwort der Unteren Denkmalschutzbehörde der Landeshauptstadt Magdeburg auf meine Anfrage.
Das Objekt Hirtenstraße 5 ist als Kulturdenkmal im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 DenkmSchG LSA
in das Denkmalverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt eingetragen. Die Denkmalbegründung
lautet:
BAUERNHOF; zweigeschossige quaderförmige Villa mit Walmdach in der Ortslage Alt Olvenstedt, neobarock, erbaut 1885/86 für Johann Scherping, prunkvolle, siebenachsige Putzfassade mit Schmuckelementen aus Renaissance und Barock, Eingangsbereich als Säulenvorhalle gestaltet,
darüber ein Balkon mit Balustrade, die giebelförmige Skulptur über dem Kranzgesims Reminiszenz an barocke Herrenhäuser und Schlösser, seitliche Toranlage und Wirtschaftsgebäude aus gleicher Zeit, orts- und baugeschichtlich bedeutsames Zeugnis des regional bedingten bäuerlichen
Wohlstandes in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, als Rübenpaläste bezeichnete, herrschaftliche Bauernhäuser entstanden im Zuge des wirtschaftlichen Aufschwungs während des großflächigen Zuckerrübenanbaus und der erfolgreichen Zuckerindustrie in und um Magdeburg.
Sämtliche Maßnahmen am, im und in unmittelbarer Nähe zum Kulturdenkmal bedürfen nach § 14 Abs. 1 DenkmSchG LSA einer denkmalrechtlichen Genehmigung.
Für die von Ihnen angefragte Liegenschaft liegt außerdem eine Denkmaleigenschaft als Bestandteil eines archäologischen Kulturdenkmals im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 3 DenkmSchG LSA
vor. Geplante Erdeingriffe bedürfen nach § 14 Abs. 1 DenkmSchG LSA einer denkmalrechtlichen Genehmigung.
Der Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung ist bei der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Magdeburg zu stellen.
ENDE
Um Wohnraum zu schaffen, wurde das Wohngebäude nach dem 2. Weltkrieg in mehrere Wohnungen aufgeteilt und zum Teil umgebaut. Aus diesem Grund werden zurzeit auch drei separate Heizungen betrieben. ( zwei Gasheizungen, eine Ölheizung) Trotzdem sind viele originale Einbauten und Bauteile erhalten geblieben, zum Beispiel das pompöse, in der Bauzeit übliche, Treppenhaus.
Auf dem Hof befindet sich das sogenannte Nebengelass. Es ist ein aus Naturstein errichtetes zweigeschossiges Gebäude. Hier waren früher die Ställe, eine Scheune und Werkstätten untergebracht. Die Nutzfläche beträgt ca. 1.500 m². Heute sind es Garagen, Lagerräume, oder es ist einfach nur Leerstand. Nördlich dieses Gebäudes ist ein Garten von ca. 1.000 m² angelegt.
Das Objekt ist leerstehend.
Bemerkung zu Mietflächen::
Wohnfläche ca. 256 m²
Nebengelass, Garagen, Lagerräume ca. 1.800 m²
Lage
Hirtenstraße39130 Magdeburg
Magdeburg Alt Olvenstedt
Der aktuelle durchschnittliche Quadratmeterpreis beträgt 3.333,13 €/m² in Magdeburg - Alt Olvenstedt. Der durchschnittliche Immobilienpreis in Magdeburg liegt derzeit bei 3.315,65 €/m².
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